Neue KfW-Förderung von einbruchhemmenden Maßnahmen
Im Rahmen der Förderung „Altersgerecht Umbauen“ werden durch zinsgünstige und langfristige Finanzierungen Maßnahmen gefördert, die Barrieren reduzieren und den Wohnkomfort steigern. Im Zuge dessen wird auch die Integration von Alarmanlagen und Eingangsüberwachung sowie die Nachrüstung mit beispielsweise Tür-Zusatzschlössern unterstützt. Hierfür stellt das Bundesbauministerium im Zeitraum von 2015 bis 2017 jährlich 10 Millionen Euro bereit.
Zuschüsse:
- Mindestinvestition: 2.000 Euro
- 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz, maximal 1.500 Euro
- 12,5 Prozent beim Standard „Altersgerechtes Haus“ (= umfangreiche barrierearme Modernisierung Ihres Wohngebäudes), maximal 6.250 Euro
- Zuschüsse: mindestens 200 Euro bis maximal 6.250 Euro (für den Standard „Altersgerechtes Haus“)
Investitionszuschüsse von 200 Euro bis zu 6.250 Euro
Bei einbruchhemmenden Maßnahmen, zum Beispiel dem Einbau von Alarmanlagen und Gegensprechanlagen, dem Einbau und der Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie bei der Nachrüstung von Fenstern können Investitionszuschüsse von 200 Euro bis maximal 1.500 Euro beantragt werden.
Werden Einbruchsicherungen während eines altersgerechten Umbaus integriert, können sogar Zuschüsse bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Wird der Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ berücksichtigt, steigt der Maximalzuschuss sogar auf 6.250 Euro.
Förderfähig: Material- und Handwerkerkosten
Förderfähig sind Material- und Handwerkerkosten unter der Voraussetzung, dass die Umbauarbeiten durch ein Fachunternehmen des Handwerks durchgeführt werden.
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